MITACS TELEKOMSERVICE GmbH, Handelskai 388/543, A-1020 Wien
Besondere
Geschäftsbedingungen für Diensteanbieter gemäss §15 TKG 2003
Stand: 1.10.2006
Der Vertragspartner wird im folgenden RESELLER genannt.
1. Leistungen
RESELLER
bietet dem Endkunden Telekommunikations-Dienste im Sinne §15 TKG 2003 an. Das Recht von MITACS, im
Vertragsgebiet selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Der RESELLER unterliegt keinerlei Konkurrenzverbot. Der
RESELLER kann auch andere Produkte als die der MITACS Telekomservice GmbH.
vertreiben
2. Bezahlung
Die
Bezahlung erfolgt grundsätzlich mittels Guthaben-Abrechnung / Akonto-Bezahlung.
3. Haftung, Steuern,
Gewerbeberechtigung
RESELLER
erklärt, über die entsprechenden Gewerbeberechtigungen zu verfügen und diese
für den Zeitraum des Vertrags aufrecht zu erhalten. MITACS
trägt keinerlei Verantwortung und/oder Haftung für die Ausstellung von
Rechnungen durch RESELLER an
Endverbraucher sowie die Betreibung von aus solchen Kundenrechnungen
resultierenden Beträgen, insbesondere hinsichtlich Steuern, Zinsen,
Zahlungsverzug, Gutschriften oder Belastungen. RESELLER hat MITACS betreffend
etwaiger Ansprüche und Forderungen von RESELLER-Kunden schad- und klaglos zu
halten. RESELLER verfügt über eine
entsprechende Haftpflichtversicherung. Der Abschluss dieser
Haftpflichtversicherung ist gegenüber MITACS nachzuweisen.
4. Informationen & Geheimhaltung
Jede
Partei verpflichtet sich, der jeweils anderen sämtliche für die Erfüllung
dieses Vertrags notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Jede Partei
verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit über durch diesen Vertrag
erlangte Daten und Informationen gegenüber Dritter. Unter Dritte in diesem
Sinne werden auch natürliche, juristische und alle anderen Personen oder
Gesellschaften verstanden, an denen die Parteien Beteiligungen in unabhängiger
Höhe halten. Die
Bestimmungen dieses Punktes binden die Vertragsparteien ab Unterzeichnung des
Vertrages bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, dies unabhängig
vom Grund für die Beendigung des Vertrages.
5. Marketing/Werbung
Für
sämtliche Verkaufs- und Marketingaktivitäten sowie den Weiterverkauf der
Dienste im Bereich der Kunden des Vertriebspartners, ist ausschließlich der
RESELLER verantwortlich. Der RESELLER ist ausschließlich dann berechtigt, den
Namen MITACS bzw. Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken oder andere
Eigentumsrechte von MITACS zu verwenden, wenn dafür die vorherige schriftliche
Zustimmung von MITACS erteilt wurde, oder dementsprechendes Material von MITACS
freigegeben wurde. RESELLER setzt MITACS unverzüglich von sämtlichen ihm
zugetragenen Beschwerden oder Problemen seiner Endverbraucher in Kenntnis.
6. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis wird auf
unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von
beiden Vertragsteilen jeweils zum Quartals-Ende unter Einhaltung einer Frist
von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist.
Das ausserordentliche
Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.