MITACS TELEKOMSERVICE GmbH, Handelskai 388/543, A-1020 Wien

 

Besondere Geschäftsbedingungen für Diensteanbieter gemäss §15 TKG 2003

 

Stand:  1.10.2006

 

Der Vertragspartner wird im folgenden RESELLER genannt.

 

1. Leistungen

RESELLER bietet dem Endkunden Telekommunikations-Dienste im Sinne §15 TKG 2003 an.  Das Recht von MITACS, im Vertragsgebiet selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Der RESELLER unterliegt keinerlei Konkurrenzverbot. Der RESELLER kann auch andere Produkte als die der MITACS Telekomservice GmbH. vertreiben

 

2. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich mittels Guthaben-Abrechnung / Akonto-Bezahlung.

 

3. Haftung, Steuern, Gewerbeberechtigung

RESELLER erklärt, über die entsprechenden Gewerbeberechtigungen zu verfügen und diese für den Zeitraum des Vertrags aufrecht zu erhalten. MITACS trägt keinerlei Verantwortung und/oder Haftung für die Ausstellung von Rechnungen durch RESELLER  an Endverbraucher sowie die Betreibung von aus solchen Kundenrechnungen resultierenden Beträgen, insbesondere hinsichtlich Steuern, Zinsen, Zahlungsverzug, Gutschriften oder Belastungen. RESELLER hat MITACS betreffend etwaiger Ansprüche und Forderungen von RESELLER-Kunden schad- und klaglos zu halten.  RESELLER verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Der Abschluss dieser Haftpflichtversicherung ist gegenüber MITACS nachzuweisen.

 

4. Informationen & Geheimhaltung

Jede Partei verpflichtet sich, der jeweils anderen sämtliche für die Erfüllung dieses Vertrags notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Jede Partei verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit über durch diesen Vertrag erlangte Daten und Informationen gegenüber Dritter. Unter Dritte in diesem Sinne werden auch natürliche, juristische und alle anderen Personen oder Gesellschaften verstanden, an denen die Parteien Beteiligungen in unabhängiger Höhe halten.  Die Bestimmungen dieses Punktes binden die Vertragsparteien ab Unterzeichnung des Vertrages bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, dies unabhängig vom Grund für die Beendigung des Vertrages.

 

5. Marketing/Werbung

Für sämtliche Verkaufs- und Marketingaktivitäten sowie den Weiterverkauf der Dienste im Bereich der Kunden des Vertriebspartners, ist ausschließlich der RESELLER verantwortlich. Der RESELLER ist ausschließlich dann berechtigt, den Namen MITACS bzw. Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken oder andere Eigentumsrechte von MITACS zu verwenden, wenn dafür die vorherige schriftliche Zustimmung von MITACS erteilt wurde, oder dementsprechendes Material von MITACS freigegeben wurde. RESELLER setzt MITACS unverzüglich von sämtlichen ihm zugetragenen Beschwerden oder Problemen seiner Endverbraucher in Kenntnis.

 

6. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Vertragsteilen jeweils zum Quartals-Ende unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Das ausserordentliche Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.